Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
A. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von Fotografie Anna Pfeifer (im nachfolgenden Text als Fotografin bezeichnet) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
B. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Auftraggeber spätestens jedoch mit der Annahme der Lichtbilder zur Veröffentlichung.
C. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, die Fotografin erkennt diese vorher in schriftlicher Form an.
D. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
E. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, digitalisierte Bilder, Videos, usw.)

II. Auftragsproduktionen/Fotoshootings
A. Werden auf Wunsch des Auftraggebers Lichtbilder individuell angefertigt, so besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nur bis zum Beginn der Durchführung des Fotoshootings. Ab Beginn der Durchführung des Fotoshootings erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht und der Vertrag kann nicht mehr aufgehoben werden. Es ist die vollständige zuvor vereinbarte Rechnungssumme zu zahlen. Eine Rückerstattung der Rechnungssumme ist nach Beginn der Durchführung des Fotoshootings nicht möglich.
B. Die künstlerische Bearbeitung der Lichtbilder obliegt dem Ermessen der Fotografin. Besondere Wünsche können durch den Auftraggeber geäußert werden, müssen aber von der Fotografin nicht berücksichtigt werden. Sollte das Ergebnis der Bearbeitung der Lichtbilder nicht mit dem persönlichen Geschmack des Auftraggebers übereinstimmen, so kann die Fotografin diesem entgegenkommen, ist aber dazu nicht verpflichtet.
C. Sind der Fotografin innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung der Lichtbilder keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
D. Die Fotografin hat das Recht ein Shooting abzubrechen.

III. Nutzungsrechte und Urheberrecht der Fotografin
A. Die Urheberrechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Kauf die Fotografin.
B. Die Fotografin hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Lichtbilder auf denen ausschließlich Tiere abgebildet sind für alle Verwendungsbereiche (sie darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw.) Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Auftraggeber natürlich umgehend informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht – auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag…).
C. Sollten spezielle Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Lichtbilder für die Fotografin von Seiten des Auftraggebers erwünscht sein (z.B. wird einer Veröffentlichung in den sozialen Medien widersprochen), so ist dieses ausdrücklich und unmittelbar vor Beginn des Shootings deutlich und in schriftlicher Form zu erklären.
D. Die Fotografin verpflichtet sich hiermit, Lichtbilder, auf denen auch Menschen zu erkennen sind, nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der betroffenen Personen in irgendeiner Weise zu veröffentlichen.
E. Die RAW- Dateien der Lichtbilder verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

IV. Nutzungsrechte des Auftraggebers
A. Mit dem Kauf der Lichtbilder erwirbt der Auftraggeber folgende Rechte an diesen:
• Einfaches Nutzungsrecht (unter einfachem Nutzungsrecht ist nur das zu verstehen, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird, was nicht vermarktet werden soll und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden darf).
• Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art für den privaten Gebrauch bestimmt.
*Veröffentlichung der Lichtbilder im Internet, in sozialen Netzwerken und auf der privaten Homepage. Die Fotografin kann hierbei verlangen, als Urheberin des Lichtbilds öffentlich genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. (Die Namensnennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung in den sozialen Netzwerken erfolgen.)
• Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts…) für den privaten Gebrauch.
• Verwendung der Lichtbilder für Boxenschilder, Türschilder und Ähnliches für private Zwecke.
• die gewerbliche Nutzung durch den Auftraggeber ist nicht gestattet (der Aushang eines Drucks pro Bild gilt noch nicht als gewerbliche Nutzung und ist daher gestattet).
B. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist u.a. Folgendes nicht gestattet:
• Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist nicht gestattet.
• Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt.
• Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen, sofern keine schriftliche Genehmigung in Form eines Vertrages zur gewerblichen Nutzung der Lichtbilder vorliegt. Werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.

V. Allgemeiner Umgang mit Lichtbildern
A. Das Bildmaterial darf in keiner Form durch den Auftraggeber verändert, bearbeitet, zu-geschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden, dürfen aber ausschliesslich durch die Fotografin vorgenommen werden.
B. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lichtbilder digital so zu speichern und zu kopieren, dass das Copyright der Fotografin, welches Name und Bezeichnung der Fotografin enthält, mit den Bilddateien elektronisch verknüpft bleibt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Fotoprojektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe (soziale Medien, private Homepage, o.ä.), erhalten bleibt, so dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
C. Veränderungen durch dritte Personen (für Bildcollagen etc.) sind ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.

VI. Haftung
A. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.
B. Es besteht keinerlei Haftungsanspruch bei Verkehrsunfällen, entlaufenen Tieren, Weideunfällen, usw.
C. Die Fotografin verwahrt die RAW Dateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte RAW Dateien nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
D. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
E. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.


VII. Honorar
A. Es gilt das vereinbarte Honorar. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
B. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3
C. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
D. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
E. Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.


VIII. Nebenpflichten
A. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- & Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
B. Der Auftraggeber versichert, für sein Tier im Besitz einer ungekündigten, gültigen Tierhaftpflichtversicherung zu sein.

IX. Vertragsverletzung
A. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. z.B. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen, vorbehaltliche weiterer Ansprüche insbesondere solcher aus Ziffer IX.A.


X. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
A. Überlässt die Fotografin dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang wenn keine längere Zeit vereinbart wurde auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann die Fotografin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
B. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
C. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


XI. Datenschutz
A. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


XII. Schlussbestimmungen
A. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
B. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
C. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
D. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.

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